Jobsharing
In Kürze
Jobsharing bezeichnet die gemeinsame Ausübung eines Arbeitsplatzes durch mehrere Teilzeitkräfte. Es verbindet flexible Arbeitszeitgestaltung mit kontinuierlicher Aufgabenwahrnehmung.
Definition
Jobsharing ist ein arbeitsrechtliches Modell der Arbeitsplatzteilung innerhalb eines bestehenden betrieblichen Arbeitsverhältnisses. Es beschreibt die gemeinsame Wahrnehmung eines Vollzeitarbeitsplatzes durch zwei oder mehrere teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Jobsharing liegt vor, wenn die Aufteilung der Arbeitszeit vertraglich festgelegt ist und koordiniert erfolgt. Voraussetzung ist eine abgestimmte Arbeitsorganisation, die kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung während der betriebsüblichen Arbeitszeit sicherstellt. Rechtsgrundlage ist § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz, abgekürzt TzBfG, mit Regelungen zu Vertretung und Kündigung. Nach dem Gesetz bestehen selbstständige Arbeitsverträge, wobei Vergütung und Urlaub anteilig nach Arbeitszeit bestimmt werden. Jobsharing begründet keine automatische Vertretungspflicht bei Ausfall eines Partners ohne entsprechende individualvertragliche Regelung. Von allgemeiner Teilzeitarbeit unterscheidet sich Jobsharing durch die gemeinsame Verantwortung für einen konkret zugewiesenen Arbeitsplatz. In der Praxis wird das Modell eingesetzt, um kontinuierliche Stellenbesetzung mit flexibler Arbeitszeitgestaltung zu verbinden.