Judikative
In Kürze
Judikative bezeichnet die staatliche Gewalt der Rechtsprechung in einem demokratischen System. Sie entscheidet verbindlich über Rechtsstreitigkeiten und kontrolliert staatliches Handeln.
Definition
Judikative ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung der rechtsprechenden Gewalt im Staat. Er umfasst die Gesamtheit der unabhängigen Gerichte, welche staatliche Rechtsprechung verbindlich ausüben. Judikative liegt vor, wenn Gerichte auf Grundlage gesetzlicher Zuständigkeiten über Rechtsfragen entscheiden. Voraussetzung ist die institutionelle Unabhängigkeit der Richter sowie ihre Bindung an Gesetz und Recht. Rechtsgrundlagen sind Artikel 20 Grundgesetz, abgekürzt GG, und Artikel 92 GG mit der Übertragung der Rechtsprechung. Diese Normen verankern die Gewaltenteilung und ordnen die Rechtsprechung den Richtern zu. Die Judikative begründet keine eigenständige politische Gestaltungsbefugnis außerhalb gerichtlicher Verfahren. Von Legislative und Exekutive unterscheidet sich Judikative durch die ausschließliche Zuständigkeit für verbindliche Rechtsentscheidungen. In der Praxis gewährleistet Judikative Rechtsschutz, Rechtsdurchsetzung und Kontrolle staatlichen Handelns durch gerichtliche Entscheidungen.