Kapital
In Kürze
Kapital bezeichnet verfügbare finanzielle oder sachliche Mittel zur betrieblichen Leistungserbringung. Der Begriff beschreibt die Herkunft und Einsatzfähigkeit dieser Mittel im wirtschaftlichen Zusammenhang.
Definition
Kapital ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit wirtschaftlicher Bezugnahme auf betriebliche Produktionsmittel insgesamt. Kapital bezeichnet den Bestand an geldwerten oder sachlichen Mitteln zur betrieblichen Leistungserbringung. Voraussetzung ist die dauerhafte Verfügbarkeit der Mittel zur Finanzierung von Arbeit, Betriebsmitteln oder Organisation. Kapital umfasst in Unternehmen Eigenmittel sowie von Dritten bereitgestellte Finanzierungsmittel mit Rückzahlungsanspruch. Die Zuordnung erfolgt bilanziell auf der Passivseite als Ausdruck der Herkunft betrieblicher Vermögenswerte. Kapital ist funktional von Arbeit und Boden als eigenständiger Produktionsfaktor abgegrenzt rechtlich. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Liquidität oder wirtschaftlichen Erfolg im Unternehmen. Abzugrenzen ist der Begriff von Liquidität als kurzfristiger Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens insgesamt. In der Praxis steuert der Begriff Investitionsentscheidungen, Finanzierung und Kapazität betrieblicher Arbeitsprozesse.