Kapitalismus
In Kürze
Kapitalismus bezeichnet eine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung mit privatem Eigentum an Produktionsmitteln. Die Organisation von Arbeit erfolgt überwiegend über Marktmechanismen und abhängige Beschäftigung.
Definition
Kapitalismus ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug auf die strukturellen Rahmenbedingungen abhängiger Erwerbsarbeit. Der Kapitalismus beschreibt eine Wirtschaftsordnung, in der Produktionsmittel überwiegend im Privateigentum weniger Rechtsträger stehen. Zentrales Merkmal ist die Trennung von Kapitalbesitz und persönlicher Arbeitsleistung innerhalb organisierter Produktionsprozesse. Arbeitskraft wird im Kapitalismus als marktfähige Leistung eingesetzt und gegen Entgelt im Rahmen privatrechtlicher Verträge erbracht. Voraussetzung ist die rechtliche Verfügungsmacht der Eigentümer über Produktionsmittel und betriebliche Organisation. Daraus folgt ein Weisungsrecht gegenüber abhängig Beschäftigten innerhalb betrieblicher Arbeitsverhältnisse. Der Kapitalismus begründet keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Ansprüche oder Pflichten einzelner Vertragsparteien. Er ist von der sozialen Marktwirtschaft als normativ ausgestalteter Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland abzugrenzen. Für das Arbeitsrecht ist der Kapitalismus als Hintergrundordnung relevant für Machtverteilung, Vertragsgestaltung und kollektive Interessenvertretung.