Karenzentschädigung
In Kürze
Karenzentschädigung bezeichnet eine finanzielle Gegenleistung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Sie sichert Arbeitnehmer während der Karenzzeit wirtschaftlich ab.
Definition
Karenzentschädigung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie beschreibt die vom Arbeitgeber geschuldete Entschädigungszahlung für die Dauer eines wirksamen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots. Eine Karenzentschädigung liegt vor, wenn die berufliche Betätigung des Arbeitnehmers nach Vertragsende verbindlich eingeschränkt ist. Voraussetzung ist, dass Umfang, Dauer und räumlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots objektiv bestimmt festgelegt sind. Die Entschädigung muss mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistungen erreichen. Maßgeblich sind alle regelmäßig gewährten Vergütungsbestandteile einschließlich variabler Entgeltanteile. Rechtsgrundlage ist § 74 Absatz 2 Handelsgesetzbuch HGB. Eine Karenzentschädigung entsteht nicht bei unwirksamen oder unverbindlichen Wettbewerbsverboten. Abzugrenzen ist die Karenzentschädigung von Vertragsstrafen bei Wettbewerbsverstößen während des laufenden Arbeitsverhältnisses. In der Praxis regelt die Karenzentschädigung die wirtschaftliche Absicherung während der zeitlich begrenzten Wettbewerbsbeschränkung.