Karenzzeit
In Kürze
Karenzzeit bezeichnet einen rechtlich relevanten Zeitraum zwischen zwei arbeitsbezogenen Rechtszuständen. Der Begriff beschreibt eine zeitliche Bindung ohne aktive Leistungspflicht.
Definition
Karenzzeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen festgelegten Zeitraum, in dem arbeitsvertragliche Hauptpflichten ganz oder teilweise ruhen. Die Karenzzeit liegt vor, wenn nach Beendigung oder Änderung eines Arbeitsverhältnisses rechtliche Bindungen fortbestehen. Voraussetzung ist, dass Dauer und zeitlicher Beginn dieses Zeitraums objektiv bestimmt festgelegt sind. Der Zeitraum kann vertraglich vereinbart oder gesetzlich angeordnet sein und wirkt statusbezogen. Im Zusammenhang mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten bestimmt die Karenzzeit die zeitliche Reichweite der beruflichen Beschränkung. Rechtsgrundlage ist § 74 Handelsgesetzbuch HGB, soweit ein Wettbewerbsverbot betroffen ist. Die Karenzzeit begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Vergütung ohne zusätzliche Anspruchsgrundlage. Von der Karenzzeit abzugrenzen ist die Kündigungsfrist als Zeitraum bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der arbeitsrechtlichen Praxis dient die Karenzzeit der zeitlichen Strukturierung fortwirkender Pflichten nach Vertragsänderungen oder Vertragsende.