Kinderfreibetrag
In Kürze
Kinderfreibetrag bezeichnet einen steuerlichen Abzugsbetrag zur Berücksichtigung kindbedingter Aufwendungen. Er wirkt sich auf die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer aus.
Definition
Kinderfreibetrag ist ein Begriff zur steuerlichen Freistellung des kindlichen Existenzminimums bei der Einkommensteuer. Er beschreibt einen gesetzlich festgelegten Abzugsbetrag, der das zu versteuernde Einkommen der Eltern mindert. Der Kinderfreibetrag erfasst Aufwendungen für das sachliche Existenzminimum sowie für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Er liegt vor, wenn ein Kind im steuerrechtlichen Sinne zu berücksichtigen ist. Voraussetzung ist die kindbezogene Anspruchsberechtigung nach objektiven Alters- und Statusmerkmalen. Die Zurechnung erfolgt grundsätzlich hälftig zu beiden Elternteilen nach gesetzlicher Aufteilungsregel. Eine abweichende Zuordnung kann bei bestimmten familiären Konstellationen steuerlich festgelegt sein. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (Einkommensteuergesetz, EStG), insbesondere § 32 Abs. 6 EStG. Die steuerliche Wirkung wird im Rahmen der Veranlagung durch eine Vergleichsberechnung berücksichtigt. Der Kinderfreibetrag führt nicht zu einer laufenden Auszahlung durch staatliche Stellen. Er ist von direkten Transferleistungen wie dem Kindergeld abzugrenzen. Die Anwendung erfolgt unabhängig von der Höhe des elterlichen Einkommens. In der Praxis beeinflusst der Kinderfreibetrag die steuerliche Belastung von Erwerbstätigen mit unterhaltsberechtigten Kindern.