Kindergeld
In Kürze
Kindergeld ist eine monatliche staatliche Geldleistung für Familien mit Kindern. Es dient dem finanziellen Ausgleich kindbedingter Unterhaltslasten.
Definition
Kindergeld ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im weiteren Sinne zur Einordnung staatlicher Familienleistungen. Es bezeichnet eine monatliche Geldleistung zur finanziellen Entlastung von Eltern für den Unterhalt von Kindern. Der Anspruch besteht, wenn ein Kind nach objektiven Alters- und Statusmerkmalen steuerlich zu berücksichtigen ist. Die Auszahlung erfolgt regelmäßig an eine berechtigte Person im Haushalt des Kindes. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (Einkommensteuergesetz, EStG), insbesondere §§ 62 bis 78 EStG. Kindergeld wird alternativ zum steuerlichen Kinderfreibetrag gewährt und unterliegt einer gesetzlichen Vergleichsprüfung. Eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung ist für den laufenden Bezug der Leistung gesetzlich nicht vorgesehen. Der Leistungszeitraum ist grundsätzlich altersabhängig und kann bei Ausbildung oder besonderen Umständen verlängert sein. Kindergeld begründet keinen arbeitsvertraglichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber oder anderen privaten Dritten. Es ist von steuerlichen Freibeträgen abzugrenzen, die das zu versteuernde Einkommen mindern. In der Praxis beeinflusst Kindergeld die Einkommenssituation von Erwerbstätigen mit unterhaltsberechtigten Kindern.