Kinderzuschlag
In Kürze
Kinderzuschlag ist eine ergänzende staatliche Geldleistung für Familien mit geringem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und mindert Hilfebedürftigkeit.
Definition
Kinderzuschlag ist ein sozialrechtliches Instrument zur ergänzenden Sicherung des kindlichen Existenzminimums. Er bezeichnet eine einkommensabhängige Geldleistung für Familien, deren eigenes Einkommen den Gesamtbedarf nicht deckt. Der Kinderzuschlag liegt vor, wenn Eltern ihren eigenen Bedarf decken, jedoch nicht den ihrer Kinder. Voraussetzung ist ein Anspruch auf Kindergeld sowie das Zusammenleben mit dem berücksichtigten Kind im Haushalt. Maßgeblich sind objektive Einkommens-, Wohnkosten- und Haushaltsparameter nach gesetzlicher Berechnungssystematik. Die Leistung wird monatlich gezahlt und gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt. Rechtsgrundlage ist das Bundeskindergeldgesetz (Bundeskindergeldgesetz, BKGG), insbesondere § 6a BKGG. Die Höhe bestimmt sich nach dem sächlichen Existenzminimum des Kindes abzüglich anzurechnender Leistungen. Der Kinderzuschlag schließt den gleichzeitigen Bezug existenzsichernder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch aus. Er ist von dem Kindergeld als allgemeiner Familienleistung abzugrenzen. Die Anspruchsprüfung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Familienkasse. In der Praxis beeinflusst der Kinderzuschlag die Erwerbsanreize und Einkommenssituation von Familien mit niedrigen Löhnen.