Komplementäre Ziele
In Kürze
Komplementäre Ziele beschreiben ein positives Wirkungsverhältnis zwischen mehreren Zielsetzungen. Das Erreichen eines Ziels unterstützt dabei die Zielerreichung eines anderen.
Definition
Komplementäre Ziele ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Zielbeziehungen, bei denen mehrere Zielsetzungen in einem gegenseitig fördernden Zusammenhang stehen. Das Erreichen eines Ziels erhöht objektiv die Wahrscheinlichkeit der Erreichung weiterer Ziele. Tatbestandlich ist festgelegt, dass zwischen den Zielsetzungen kein Zielkonflikt besteht. Die Wirkungsrichtung ist positiv, ohne dass eine Zielerreichung die andere beeinträchtigt. Komplementäre Ziele liegen vor, wenn Zielverfolgung parallel und ohne Zielverdrängung möglich ist. Die Zielbeziehung ist systematisch angelegt und unabhängig von zeitlicher Reihenfolge wirksam. Komplementäre Ziele begründen keine Verpflichtung zur Festlegung bestimmter Unternehmens- oder Personalstrategien. Sie sind von konkurrierenden Zielbeziehungen abzugrenzen, bei denen Zielerreichung einander erschwert oder ausschließt. In der Praxis dienen komplementäre Ziele der kohärenten Ausrichtung organisatorischer, wirtschaftlicher und personeller Maßnahmen.