Kontierung
In Kürze
Kontierung bezeichnet die sachliche Zuordnung eines Geschäftsvorfalls zu bestimmten Buchführungskonten. Sie legt die Grundlage für den späteren Buchungssatz.
Definition
Kontierung ist ein buchhalterischer Begriff des externen Rechnungswesens im Rahmen der laufenden Finanzbuchführung. Die Kontierung bezeichnet die fachlich richtige Festlegung der anzusprechenden Konten für einen einzelnen Geschäftsvorfall. Sie liegt vor, wenn Soll- und Habenkonten sowie ergänzende Zuordnungen eindeutig bestimmt sind. Die Kontierung erfolgt regelmäßig auf Basis eines verbindlich festgelegten unternehmensinternen Kontenplans. Dabei können zusätzlich Kostenstellen oder Kostenträger festgelegt sein, sofern entsprechende Systeme eingerichtet sind. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gemäß Handelsgesetzbuch, HGB. Die Kontierung begründet keinen eigenständigen Buchungsvorgang und ersetzt keine Verbuchung. Sie ist vom Buchungssatz abzugrenzen, der erst mit der technischen Erfassung im Rechnungswesen entsteht. In der Praxis dient die Kontierung der einheitlichen, nachvollziehbaren und prüfungssicheren Vorbereitung der Finanzbuchhaltung.