Konzernkonsolidierung
In Kürze
Die Konzernkonsolidierung beschreibt die Zusammenführung mehrerer Unternehmensabschlüsse zu einem einheitlichen Abschluss. Sie dient der Darstellung eines Konzerns als wirtschaftliche Einheit.
Definition
Konzernkonsolidierung ist ein handelsrechtliches Instrument zur Erstellung eines einheitlichen Konzernabschlusses. Sie bezeichnet die systematische Zusammenführung der Einzelabschlüsse rechtlich selbstständiger Konzernunternehmen. Die Konzernkonsolidierung liegt vor, wenn ein Mutterunternehmen ein oder mehrere Tochterunternehmen beherrscht. Voraussetzung ist eine einheitliche Leitung mit unmittelbarem oder mittelbarem beherrschenden Einfluss. Die Zusammenführung erfolgt durch Eliminierung konzerninterner Umsätze, Schulden und Ergebnisse. Ziel ist die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als Einheit. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch, insbesondere § 290 Handelsgesetzbuch (HGB). Die Konzernkonsolidierung begründet keine organisatorische oder arbeitsrechtliche Zusammenfassung der Unternehmen. Sie ist von der bloßen Addition einzelner Jahresabschlüsse ohne Bereinigung interner Verflechtungen abzugrenzen. In der Praxis ermöglicht die Konzernkonsolidierung eine vergleichbare und transparente externe Rechnungslegung gegenüber Anteilseignern und Gläubigern.