Krankenrückkehrgespräch
In Kürze
Das Krankenrückkehrgespräch ist ein strukturiertes Gespräch nach krankheitsbedingter Abwesenheit. Es dient der betrieblichen Klärung im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Arbeit.
Definition
Krankenrückkehrgespräch ist ein arbeitsrechtliches Instrument der betrieblichen Personalpraxis. Es bezeichnet ein Gespräch zwischen Arbeitgebervertretern und Beschäftigten nach einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Ein Krankenrückkehrgespräch liegt vor, wenn nach Rückkehr an den Arbeitsplatz arbeitsbezogene Auswirkungen thematisiert werden. Voraussetzung ist eine vorangegangene Arbeitsunfähigkeit mit anschließender Wiederaufnahme der geschuldeten Tätigkeit. Die Ausgestaltung unterliegt bei formalisierter Einführung dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Absatz 1 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Gegenüber schwerbehinderten Beschäftigten sind Anpassungspflichten nach § 164 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) zu berücksichtigen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung besteht nicht. Abzugrenzen ist das Krankenrückkehrgespräch vom betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 167 Absatz 2 SGB IX. In der Praxis dient das Krankenrückkehrgespräch der Klärung arbeitsbezogener Rahmenbedingungen nach krankheitsbedingten Fehlzeiten.