Krankenversicherung
In Kürze
Die Krankenversicherung sichert Beschäftigte gegen finanzielle Folgen von Krankheit ab. Sie gewährleistet medizinische Versorgung und Entgeltersatz im Krankheitsfall.
Definition
Krankenversicherung ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff des deutschen Systems der sozialen Sicherung insgesamt. Sie deckt das Krankheitsrisiko von Beschäftigten durch Sach- und Geldleistungen bei medizinischer Behandlung ab. Krankenversicherung besteht bei Pflicht- oder freiwilliger Mitgliedschaft sowie bei beitragsfreier Familienversicherung nach Gesetz. Rechtsgrundlage der Krankenversicherung ist das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch SGB V geregelt bundesweit. Die Finanzierung erfolgt einkommensabhängig durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Krankenversicherung begründet keinen Anspruch auf Leistungen außerhalb des gesetzlich bestimmten Leistungskatalogs. Abzugrenzen ist sie von der privaten Absicherung mit individualvertraglicher Leistungsbestimmung und Risikoausgleich. In der Praxis sichert sie Beschäftigten den Zugang zu medizinischer Versorgung und Entgeltersatzleistungen.