Krankheit
In Kürze
Krankheit bezeichnet einen gesundheitlichen Zustand mit Auswirkungen auf die Arbeitsleistung. Sie ist Auslöser arbeitsrechtlicher Anzeige-, Nachweis- und Entgeltfolgen.
Definition
Krankheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand mit Behandlungsbedürftigkeit und Leistungsbezug. Krankheit liegt vor, wenn der Gesundheitszustand die Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit objektiv verhindert. Voraussetzung ist eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit mit zeitlicher Zuordnung zum bestehenden Arbeitsverhältnis. Die Rechtsfolgen der Krankheit ergeben sich insbesondere aus § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für die Vergütungspflicht. Die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers bestimmen sich nach § 5 EFZG. Krankheit verpflichtet den Arbeitnehmer nicht zur Offenlegung der medizinischen Diagnose gegenüber dem Arbeitgeber. Abzugrenzen ist Krankheit von Schwangerschaft, die rechtlich kein Krankheitszustand ist. In der Praxis bestimmt Krankheit den Beginn von Entgeltfortzahlung, Krankengeld und weiteren arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen.