Krankheitsbedingte Kündigung
In Kürze
Die krankheitsbedingte Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis wegen gesundheitlicher Einschränkungen. Sie setzt eine negative Zukunftsprognose und erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen voraus.
Definition
Krankheitsbedingte Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der personenbedingten Kündigung. Sie liegt vor, wenn eine Erkrankung die zukünftige Vertragserfüllung dauerhaft oder wiederholt erheblich beeinträchtigt. Krankheitsbedingte Kündigung setzt eine negative Gesundheitsprognose zum Kündigungszeitpunkt voraus. Zusätzlich müssen betriebliche Interessen durch Fehlzeiten oder Leistungsminderungen erheblich beeinträchtigt sein. Krankheitsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes erfolgt die Prüfung nach § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Vor Ausspruch ist regelmäßig ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) zu prüfen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist keine Sanktion für vergangene Erkrankungen. Abzugrenzen ist sie von der verhaltensbedingten Kündigung wegen steuerbaren Pflichtverstößen. In der Praxis betrifft die krankheitsbedingte Kündigung Fälle häufiger Kurzerkrankungen oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.