Krankmeldung
In Kürze
Die Krankmeldung informiert den Arbeitgeber über eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Sie ist Voraussetzung für Entgeltfortzahlung und weitere arbeitsrechtliche Folgen.
Definition
Krankmeldung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des Entgeltfortzahlungsrechts. Er bezeichnet die unverzügliche Mitteilung einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber. Krankmeldung liegt vor, wenn Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angezeigt sind. Voraussetzung ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die die geschuldete Arbeitsleistung verhindert. Die Pflicht zur Krankmeldung ergibt sich aus § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Die Form der Krankmeldung richtet sich nach arbeits- oder betriebsvertraglichen Regelungen. Krankmeldung begründet keinen Anspruch auf Offenlegung der Krankheitsursache oder Diagnose. Abzugrenzen ist die Krankmeldung von der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis. In der Praxis sichert die Krankmeldung Planungssicherheit und den Anspruch auf Entgeltfortzahlung.