Abgabenordnung
In Kürze
Die Abgabenordnung bildet die verfahrensrechtliche Grundlage des deutschen Steuerrechts. Sie strukturiert die Erhebung und Durchsetzung von Steuern einheitlich.
Definition
Die Abgabenordnung ist ein steuerrechtlicher Begriff. Die Abgabenordnung bezeichnet das grundlegende Gesetz zur Ordnung des Besteuerungsverfahrens in Deutschland. Sie regelt die Festsetzung, Erhebung, Sicherung und Vollstreckung von Steuern durch Finanzbehörden. Tatbestandlich erfasst sie alle öffentlich-rechtlichen Abgaben, soweit deren Anwendung gesetzlich bestimmt ist. Die Abgabenordnung ordnet die Rechte und Pflichten von Steuerpflichtigen und Finanzbehörden systematisch. Rechtsgrundlage ist § 1 der Abgabenordnung (AO), der ihren sachlichen Anwendungsbereich festlegt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Entstehung einzelner Steueransprüche wird durch die Abgabenordnung nicht begründet. Von den Einzelsteuergesetzen unterscheidet sich die Abgabenordnung durch ihren ausschließlich verfahrensrechtlichen Regelungsinhalt. In der Praxis bildet die Abgabenordnung den verbindlichen Rahmen für Steuerbescheide, Rechtsbehelfe und Vollstreckungsmaßnahmen.