Lastschriftverfahren
In Kürze
Das Lastschriftverfahren ermöglicht den Einzug fälliger Geldbeträge durch den Zahlungsempfänger. Es beruht auf einer vorherigen Zustimmung des Zahlungspflichtigen.
Definition
Lastschriftverfahren ist ein zahlungsrechtliches Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit kontobezogener Abwicklung zwischen Parteien. Das Lastschriftverfahren bezeichnet ein Verfahren, bei dem der Zahlungsempfänger den Zahlungsvorgang auslöst und technisch veranlasst. Es liegt vor, wenn eine wirksame Autorisierung des Zahlungspflichtigen zum Einzug festgelegt ist. Diese Autorisierung erfolgt regelmäßig durch ein SEPA-Lastschriftmandat mit eindeutiger Zuordnung zum Zahlungsempfänger. Das Lastschriftverfahren setzt die Mitwirkung der beteiligten Zahlungsdienstleister bei Einreichung, Belastung und Gutschrift voraus. Rechtsgrundlage für die Wirksamkeit der Autorisierung ist § 675j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das Verfahren begründet keine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung für Zahlungsbeteiligte. Es ist vom Dauerauftrag abgegrenzt, da die Zahlungsinitiative nicht vom Zahlungspflichtigen ausgeht. Das Lastschriftverfahren hat praktische Bedeutung für regelmäßig oder variabel anfallende Forderungen im laufenden Zahlungsverkehr.