Lebensversicherung
In Kürze
Lebensversicherung ist eine Personenversicherung zur finanziellen Absicherung biometrischer Risiken. Sie erbringt Leistungen bei Tod oder bei Erleben eines festgelegten Zeitpunkts.
Definition
Lebensversicherung ist ein arbeitsrechtlich neutraler, versicherungsrechtlicher Begriff zur vertraglichen Absicherung personenbezogener Lebensrisiken. Die Lebensversicherung verpflichtet den Versicherer zur Leistung bei Tod der versicherten Person oder bei Ablauf einer vereinbarten Versicherungsdauer. Sie liegt vor, wenn eine Person gegen Prämienzahlung einen Anspruch auf eine Geld- oder Rentenleistung begründet. Die Lebensversicherung ist als Summenversicherung ausgestaltet, bei der die Leistungshöhe vertraglich unabhängig vom konkreten Schaden bestimmt wird. Rechtsgrundlage sind insbesondere die §§ 150 ff. Versicherungsvertragsgesetz, abgekürzt VVG. Ergänzend gelten aufsichtsrechtliche Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes in funktionalem Zusammenhang. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Lebensversicherung besteht nicht. Die Lebensversicherung ist von der gesetzlichen Rentenversicherung abzugrenzen, da sie auf privatrechtlichem Vertrag beruht. In der Praxis dient sie der Absicherung von Hinterbliebenen, Altersvorsorge oder Kapitalbildung. Die Versicherung kann auf das Leben des Versicherungsnehmers oder einer dritten Person abgeschlossen werden. Die Leistung erfolgt je nach Vertragsart als Einmalbetrag oder laufende Zahlung. Die konkrete Ausgestaltung bestimmt Prämienhöhe, Laufzeit, Leistungsfall und Bezugsberechtigung verbindlich.