Lizenz
In Kürze
Eine Lizenz berechtigt zur wirtschaftlichen Nutzung eines fremden Rechts. Sie wird regelmäßig gegen Entgelt eingeräumt.
Definition
Lizenz ist ein zivilrechtlicher Begriff. Lizenz bezeichnet das vertraglich oder hoheitlich eingeräumte Recht, ein fremdes Schutzrecht oder Nutzungsrecht wirtschaftlich zu verwenden. Eine Lizenz liegt vor, wenn dem Berechtigten die Nutzung eines Patents, Urheberrechts, Kennzeichens oder vergleichbaren Rechts gestattet ist. Die Nutzung erfolgt innerhalb der vereinbarten sachlichen, zeitlichen oder räumlichen Grenzen. Die Lizenz setzt voraus, dass das zugrunde liegende Recht wirksam besteht und dem Lizenzgeber zusteht. Rechtsgrundlagen ergeben sich je nach Schutzrecht insbesondere aus dem Urheberrechtsgesetz oder dem Patentgesetz. Die Lizenz begründet regelmäßig eine Pflicht zur Zahlung einer vereinbarten Lizenzgebühr. Eine Lizenz überträgt kein Eigentum am Schutzrecht, sondern vermittelt lediglich ein Nutzungsrecht. Abzugrenzen ist die Lizenz von der vollständigen Rechteübertragung, bei der das Schutzrecht selbst den Inhaber wechselt. In der Praxis dient die Lizenz der rechtssicheren Verwertung immaterieller Rechte im Wirtschaftsverkehr.