Lohnnebenkosten
In Kürze
Lohnnebenkosten entstehen zusätzlich zum Arbeitsentgelt bei bestehenden Arbeitsverhältnissen. Sie betreffen indirekte Kosten der Beschäftigung und wirken sich auf betriebliche Gesamtkosten aus.
Definition
Lohnnebenkosten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für zusätzliche Kosten aus abhängigen Beschäftigungsverhältnissen resultierenden. Er bezeichnet indirekte Arbeitskosten, die neben dem Bruttoarbeitsentgelt durch Beschäftigung von Arbeitnehmern entstehen. Zu den Lohnnebenkosten zählen insbesondere gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge sowie weitere gesetzlich oder vertraglich veranlasste Aufwendungen. Tatbestandlich sind sie gegeben, wenn aufgrund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beitrags- oder aufwandsbezogene Zahlungspflichten ausgelöst sind. Die Kostenlast trifft den Arbeitgeber unabhängig davon, ob die Beträge dem Arbeitnehmer unmittelbar ausgezahlt werden. Lohnnebenkosten sind nicht mit dem Nettolohn oder steuerlichen Abzügen des Arbeitnehmers gleichzusetzen. Eine eigenständige Vergütungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer wird durch diese Kostenposition nicht begründet. In der betrieblichen Praxis beeinflussen Lohnnebenkosten Kalkulationen, Personalentscheidungen und laufende Kostenplanung von Arbeitsverhältnissen.