Lohnpfändung
In Kürze
Lohnpfändung ermöglicht den Zugriff von Gläubigern auf Arbeitseinkommen zur Schuldbefriedigung. Sie erfolgt über den Arbeitgeber und unterliegt gesetzlichen Pfändungsgrenzen.
Definition
Lohnpfändung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der Zwangsvollstreckung in Arbeitseinkommen von Arbeitnehmern. Sie bezeichnet die gerichtliche Anordnung, pfändbare Entgeltbestandteile unmittelbar durch den Arbeitgeber an einen Gläubiger abzuführen. Eine Lohnpfändung liegt vor, wenn ein vollstreckbarer Titel sowie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bestehen. Der Arbeitgeber wird mit Zustellung des Beschlusses zum Drittschuldner und hat pfändbare Beträge einzubehalten. Die Höhe des pfändbaren Einkommens bestimmt sich nach gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen unter Berücksichtigung bestehender Unterhaltspflichten. Rechtsgrundlage sind die §§ 850 ff. der Zivilprozessordnung, ZPO, insbesondere § 850c ZPO. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung über den pfändbaren Betrag hinaus besteht nicht. Die Maßnahme ist von freiwilligen Abtretungen des Arbeitsentgelts rechtlich abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis betrifft die Lohnpfändung insbesondere Entgeltabrechnung, Auskunftspflichten und Zahlungsabwicklung im laufenden Arbeitsverhältnis.