Lohnrückstand
In Kürze
Lohnrückstand bezeichnet ausbleibende oder unvollständige Entgeltzahlungen durch den Arbeitgeber. Er entsteht bei nicht fristgerechter Erfüllung fälliger Vergütungsansprüche.
Definition
Lohnrückstand ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für den Zahlungsverzug des Arbeitgebers mit Arbeitsentgelt. Er bezeichnet den Zustand, dass fällige Vergütungsansprüche ganz oder teilweise nicht erfüllt werden. Ein Lohnrückstand liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt nach Eintritt der Fälligkeit nicht vollständig gezahlt ist. Die Fälligkeit bestimmt sich nach § 614 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, sofern keine abweichende Regelung besteht. Mit Ausbleiben der Zahlung tritt Verzug nach § 286 BGB ohne weitere Mahnung ein. Der Lohnrückstand begründet Nebenansprüche wie Verzugszinsen und kann arbeitsrechtliche Reaktionsrechte auslösen. Eine geringfügige oder kurzfristige Verzögerung erfüllt den Tatbestand nicht zwingend. Der Begriff ist von einer einvernehmlichen Stundung oder Entgeltänderung abzugrenzen. In der arbeitsrechtlichen Praxis ist der Lohnrückstand relevant für Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, Zurückbehaltungsrechte und Beendigungstatbestände.