Lohnsteuer
In Kürze
Lohnsteuer ist die vom Arbeitslohn einbehaltene Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird vom Arbeitgeber berechnet und abgeführt.
Definition
Lohnsteuer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung der Erhebungsform der Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Sie erfasst Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und wird unmittelbar beim Zufluss des Arbeitsentgelts erhoben. Lohnsteuer liegt vor, wenn der Arbeitgeber den Steuerbetrag vom Bruttoarbeitslohn einbehält und an die Finanzverwaltung abführt. Schuldner der Steuer ist der Arbeitnehmer, während der Arbeitgeber die Einbehaltung und Abführung schuldet. Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt anhand gesetzlich festgelegter Lohnsteuerabzugsmerkmale und Steuertabellen. Maßgeblich sind insbesondere die Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG), vor allem §§ 38 ff. EStG. Die einbehaltene Lohnsteuer stellt eine Vorauszahlung auf die endgültige Einkommensteuerschuld dar. Eine eigenständige Steuerart wird durch die Lohnsteuer nicht begründet. Die Lohnsteuer ist von der Veranlagung zur Einkommensteuer abzugrenzen, bei der die endgültige Steuerschuld festgestellt wird. Lohnsteuer ist praxisrelevant für die monatliche Entgeltabrechnung und die steuerliche Haftung des Arbeitgebers.