Lohnsteuerabzug
In Kürze
Lohnsteuerabzug bezeichnet das Verfahren der Steuererhebung auf Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Er erfolgt laufend mit der Entgeltabrechnung.
Definition
Lohnsteuerabzug ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Erhebung der Einkommensteuer auf laufenden Arbeitslohn. Er beschreibt das gesetzlich angeordnete Verfahren des unmittelbaren Steuerabzugs beim Zufluss von Arbeitsentgelt. Lohnsteuerabzug liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Steuer vom Bruttolohn einbehält und abführt. Voraussetzung ist das Bestehen eines lohnsteuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit festgestellten Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Die Steuerbemessung erfolgt anhand individueller Merkmale und gesetzlich vorgegebener Steuertabellen. Rechtsgrundlage sind insbesondere §§ 38 und 39b Einkommensteuergesetz (EStG). Der Lohnsteuerabzug begründet keine eigenständige Steuerschuld neben der Einkommensteuer. Er ist von der Einkommensteuerveranlagung abzugrenzen, die die endgültige Steuerschuld feststellt. Lohnsteuerabzug ist praxisrelevant für die laufende Entgeltabrechnung und die steuerliche Haftung des Arbeitgebers.