Lohnsteuerjahresausgleich
In Kürze
Der Lohnsteuerjahresausgleich ist ein arbeitgeberseitiges Korrekturverfahren für den Lohnsteuerabzug. Er gleicht zu viel einbehaltene Lohnsteuer innerhalb des Kalenderjahres aus.
Definition
Lohnsteuerjahresausgleich ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur nachträglichen Korrektur des laufenden Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber. Er dient dem Ausgleich von Abweichungen zwischen einbehaltener und zutreffender Jahreslohnsteuer. Lohnsteuerjahresausgleich liegt vor, wenn der Arbeitgeber nach Ablauf des Kalenderjahres eine Neuberechnung der Jahreslohnsteuer vornimmt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer während des Kalenderjahres ausschließlich Arbeitslohn von diesem Arbeitgeber bezogen hat. Weitere Voraussetzung ist, dass keine Pflicht zur Einkommensteuerveranlagung besteht und keine besonderen steuerlichen Merkmale berücksichtigt wurden. Rechtsgrundlage ist § 42b Einkommensteuergesetz (EStG). Der Lohnsteuerjahresausgleich erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber und nicht auf Antrag des Arbeitnehmers. Er begründet keinen Anspruch auf Durchführung und keinen eigenständigen Erstattungsanspruch. Er ist von der Einkommensteuererklärung abzugrenzen, die die endgültige Steuerfestsetzung vornimmt. Lohnsteuerjahresausgleich ist praxisrelevant für Arbeitnehmer ohne Steuererklärungspflicht und für die Jahresabrechnung des Arbeitgebers.