Lohnsteuererklärung
In Kürze
Die Lohnsteuererklärung bezeichnet die steuerliche Jahreserklärung von Arbeitnehmern. Sie dient dem Abgleich einbehaltener Lohnsteuer mit der tatsächlichen Steuerschuld.
Definition
Lohnsteuererklärung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung der steuerlichen Jahreserklärung von Arbeitnehmern. Sie beschreibt das Verfahren der nachträglichen Festsetzung der Einkommensteuer nach Ablauf eines Kalenderjahres. Lohnsteuererklärung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer dem Finanzamt seine steuerlich relevanten Einkünfte offenlegt. Voraussetzung ist, dass im Kalenderjahr Arbeitslohn bezogen und darauf Lohnsteuer einbehalten wurde. Die Erklärung dient der Ermittlung, ob die einbehaltene Lohnsteuer der tatsächlichen Steuerschuld entspricht. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere die Vorschriften zur Veranlagung. Die Lohnsteuererklärung stellt regelmäßig eine Antragsveranlagung dar und erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie begründet keinen eigenständigen Steueranspruch, sondern konkretisiert die bestehende Einkommensteuerschuld. Sie ist von der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers abzugrenzen, die der laufenden Steuererhebung dient. Lohnsteuererklärung ist praxisrelevant für Steuererstattungen oder Nachforderungen gegenüber Arbeitnehmern.