Lohnsteuerbescheinigung
In Kürze
Die Lohnsteuerbescheinigung dokumentiert die im Kalenderjahr einbehaltenen Abgaben aus dem Arbeitsverhältnis. Sie dient als steuerlicher Nachweis gegenüber der Finanzverwaltung.
Definition
Lohnsteuerbescheinigung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Dokumentation lohnsteuerlicher Abzugsdaten eines Arbeitnehmers. Sie weist den im Kalenderjahr zugeflossenen Arbeitslohn sowie einbehaltene Steuern und Abgaben aus. Lohnsteuerbescheinigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltdaten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Voraussetzung ist ein bestehendes oder im Kalenderjahr beendetes Beschäftigungsverhältnis mit lohnsteuerpflichtigem Arbeitsentgelt. Die Bescheinigung enthält insbesondere Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Rechtsgrundlage ist § 41b Einkommensteuergesetz (EStG). Die Lohnsteuerbescheinigung ersetzt frühere papiergebundene Nachweisformen und dient der Datenübermittlung. Sie begründet keinen eigenständigen Steueranspruch oder Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers. Sie ist von der laufenden Entgeltabrechnung abzugrenzen, die lediglich periodische Abrechnungsinformationen enthält. Lohnsteuerbescheinigung ist praxisrelevant für die Einkommensteuerveranlagung und behördliche Nachweiszwecke.