Marge
In Kürze
Die Marge bezeichnet eine betriebswirtschaftliche Kennzahl zur Bewertung wirtschaftlicher Leistungsbeiträge. Sie beschreibt das Verhältnis zwischen Erlösen und direkt zurechenbaren Kosten.
Definition
Marge ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine rechnerische Kennzahl zur Ermittlung des wirtschaftlichen Überschusses aus einzelnen Leistungen oder Produkten. Die Marge beschreibt die Differenz zwischen erzielten Nettoerlösen und den jeweils direkt zurechenbaren Kosten. Marge liegt vor, wenn Erlöse systematisch den verursachungsbezogenen Kosten gegenübergestellt und rechnerisch ausgewertet werden. Voraussetzung ist die eindeutige Abgrenzung direkt zurechenbarer Kosten von nicht direkt zurechenbaren Gemeinkosten. Die Berechnung erfolgt entweder als absoluter Betrag oder als prozentualer Anteil am Erlös. Marge berücksichtigt keine Steuern, Finanzierungskosten oder sonstige periodenfremde Aufwendungen. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Gewinn oder wirtschaftlichen Erfolg. Abzugrenzen ist Marge vom handelsrechtlichen Gewinn, der sämtliche Kostenpositionen einbezieht. In der Praxis dient Marge der internen Steuerung, Vergleichbarkeit und wirtschaftlichen Bewertung von Leistungen.