Mengenrabatt
In Kürze
Der Mengenrabatt ist ein preisbezogenes Instrument des Kauf- und Wirtschaftsrechts. Er knüpft an die Abnahme einer bestimmten Absatzmenge an.
Definition
Mengenrabatt ist ein zivil- und wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen vertraglich vorgesehenen Preisnachlass, der bei Abnahme einer festgelegten Warenmenge gewährt wird. Der Mengenrabatt liegt vor, wenn der Einzelpreis mit steigender Abnahmemenge systematisch herabgesetzt ist. Voraussetzung ist eine objektiv bestimmte Mengenstaffel oder mengenbezogene Preisregelung im Kaufvertrag. Die Preisreduzierung bezieht sich auf gleichartige Waren oder auf einen mengenbezogenen Gesamtauftrag. Der Mengenrabatt dient regelmäßig der Abgeltung geringerer Stückkosten oder vereinfachter Absatzprozesse. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 145 ff. BGB. Der Mengenrabatt begründet keinen eigenständigen Anspruch ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung. Er ist vom Naturalrabatt abzugrenzen, bei dem zusätzliche Ware statt eines Preisnachlasses gewährt wird. In der Praxis beeinflusst der Mengenrabatt die Preisgestaltung, Kalkulation und Vertragsverhandlung im Warenhandel.