Meinungsfreiheit
In Kürze
Die Meinungsfreiheit schützt das Äußern und Verbreiten von Meinungen in Wort, Schrift und Bild. Sie gilt auch im Arbeitsverhältnis, jedoch nicht schrankenlos.
Definition
Meinungsfreiheit ist ein verfassungsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das Grundrecht, Meinungen frei zu bilden, zu äußern und zu verbreiten. Die Meinungsfreiheit umfasst Werturteile sowie Tatsachenbehauptungen, soweit sie der Meinungsbildung dienen. Geschützt ist sowohl der Inhalt als auch die Form der Meinungsäußerung unabhängig vom Kommunikationsmittel. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen handelt. Im Arbeitsverhältnis wirkt die Meinungsfreiheit mittelbar über die arbeitsvertraglichen Pflichten. Rechtsgrundlage ist das Grundgesetz, Grundgesetz (GG), insbesondere Art. 5 Abs. 1 GG. Die Meinungsfreiheit unterliegt den Schranken der allgemeinen Gesetze, des Jugendschutzes und der persönlichen Ehre. Sie begründet keinen Anspruch auf folgenlose Äußerungen in jedem betrieblichen Kontext. Sie ist von der Schmähkritik abzugrenzen, bei der die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. In der Praxis beeinflusst die Meinungsfreiheit die rechtliche Bewertung von Äußerungen im Arbeits- und Dienstverhältnis.