Merchandising
In Kürze
Merchandising bezeichnet absatzbezogene Maßnahmen rund um Präsentation und Platzierung von Waren im Verkaufsumfeld. Es dient der strukturierten Steuerung von Verkaufsflächen und produktbezogenen Marketingaktivitäten.
Definition
Merchandising ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet alle auf Waren bezogenen Maßnahmen der Produktpolitik im betrieblichen Absatzkontext. Merchandising umfasst Tätigkeiten zur Gestaltung, Platzierung und Kennzeichnung von Produkten am Verkaufsort. Es liegt vor, wenn Präsentationsvorgaben, Flächenzuweisungen oder Sortimentsentscheidungen organisatorisch festgelegt sind. Die Maßnahmen betreffen regelmäßig Verkaufsflächen, Regalsysteme, Preisauszeichnungen und visuelle Ordnungssysteme im Handel. Merchandising kann durch eigene Beschäftigte oder durch betriebsfremde Einsatzkräfte durchgeführt werden. Die Durchführung erfolgt innerhalb vorgegebener betrieblicher Abläufe und zeitlicher Einsatzfenster. Merchandising begründet keine eigenständige arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht. Es ist von markenrechtlicher Lizenzierung oder reiner Werbetätigkeit ohne Warenbezug abzugrenzen. Merchandising betrifft arbeitsrechtlich insbesondere die Zuordnung von Tätigkeiten, Einsatzzeiten und Weisungsstrukturen. In der betrieblichen Praxis dient Merchandising der Absatzförderung durch standardisierte Warenpräsentation.