Minijob
In Kürze
Der Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit gesetzlich begrenztem regelmäßigen Arbeitsentgelt. Die Einordnung richtet sich allein nach der maßgeblichen Entgeltgrenze.
Definition
Minijob ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für geringfügige Beschäftigung mit gesetzlich begrenztem regelmäßigen Arbeitsentgelt. Er bezeichnet ein Beschäftigungsverhältnis, dessen sozialversicherungsrechtliche Behandlung an eine monatliche Entgeltgrenze anknüpft. Voraussetzung ist, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt die dynamische Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet dauerhaft. Maßgeblich ist die vorausschauende Betrachtung des Jahresarbeitsentgelts anhand regelmäßig vereinbarter Arbeitszeit insgesamt. Rechtsgrundlage für den Minijob ist § 8 des Sozialgesetzbuchs Viertes Buch SGB IV maßgeblich. Die Entgeltgrenze passt sich an den gesetzlichen Mindestlohn an und wirkt kalenderjahresbezogen. Die rentenversicherungsrechtliche Behandlung sieht grundsätzlich Beitragspflicht mit optionaler Befreiung vor für Beschäftigte. Der Minijob begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Befreiung von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften generell. Der Minijob ist vom Midijob abzugrenzen, bei dem volle Sozialversicherungspflicht eintritt regelmäßig. In der Praxis dient die Einordnung der rechtssicheren Beitrags- und Abgabenbehandlung einfacher Beschäftigungsverhältnisse.