Mini-GmbH
In Kürze
Die Mini-GmbH ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft mit geringem Mindeststammkapital. Sie ermöglicht eine vereinfachte Unternehmensgründung nach deutschem Gesellschaftsrecht.
Definition
Mini-GmbH ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Die Mini-GmbH bezeichnet eine besondere Ausprägung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit reduziertem Kapitalerfordernis. Sie ist rechtlich keine eigenständige Rechtsform, sondern eine gesetzlich geregelte Variante der GmbH. Die Mini-GmbH liegt vor, wenn das Stammkapital mindestens einen Euro beträgt und vollständig eingezahlt ist. Zwingend ist die Bildung einer gesetzlichen Rücklage aus Gewinnen bis zum Erreichen des regulären Stammkapitals. Die Gesellschaft führt den Rechtsformzusatz Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt in der Firma. Rechtsgrundlage ist das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung GmbH-Gesetz GmbHG, insbesondere § 5a GmbHG. Die Mini-GmbH begründet keine erleichterten Haftungsregeln über die gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung hinaus. Sie ist von der klassischen GmbH abzugrenzen, die ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erfordert. In der Praxis dient die Mini-GmbH als haftungsbeschränkte Einstiegsform für Unternehmensgründungen mit geringem Anfangskapital.