Mineralölsteuer
In Kürze
Die Mineralölsteuer bezeichnet eine Verbrauchsteuer auf bestimmte Energieerzeugnisse. Sie wurde in Deutschland durch die Energiesteuer abgelöst.
Definition
Mineralölsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff. Die Mineralölsteuer bezeichnete eine bundesrechtliche Verbrauchsteuer auf mineralölbasierte Energieerzeugnisse. Sie erfasste insbesondere Kraft- und Heizstoffe, die als Energieträger verwendet wurden. Die Steuer knüpfte objektiv an die Menge der in Verkehr gebrachten Erzeugnisse an. Bemessungsgrundlage war ein gesetzlich festgelegter Steuersatz je Mengeneinheit unabhängig vom Verkaufspreis. Die Erhebung erfolgte indirekt über die am Wirtschaftskreislauf beteiligten Unternehmen. Mit Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes wurde die Mineralölsteuer systematisch aufgehoben. Rechtsgrundlage ist seitdem das Energiesteuergesetz, kurz EnergieStG, als Nachfolgeregelung. Die Mineralölsteuer begründet keinen eigenständigen Steueranspruch mehr. Sie ist von der Stromsteuer abzugrenzen, die elektrische Energie gesondert besteuert. In der Praxis hat die Mineralölsteuer Bedeutung für historische Steuerfälle und Übergangsregelungen.