Mitbestimmung des Betriebsrates
In Kürze
Die Mitbestimmung des Betriebsrates beschreibt verbindliche Beteiligungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber bei betrieblichen Entscheidungen. Sie strukturiert das Zusammenwirken beider Betriebsparteien in gesetzlich bestimmten Angelegenheiten.
Definition
Mitbestimmung des Betriebsrates ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet gesetzlich angeordnete Beteiligungsrechte des Betriebsrates an unternehmerischen Entscheidungen mit kollektivem Bezug. Mitbestimmung des Betriebsrates liegt vor, wenn für eine Maßnahme eine Zustimmung, Mitwirkung oder verbindliche Beteiligung festgelegt ist. Die Beteiligung bezieht sich auf soziale, personelle oder wirtschaftliche Angelegenheiten des Betriebs. Voraussetzung ist das Bestehen eines ordnungsgemäß errichteten Betriebsrates im jeweiligen Betrieb. Der Umfang der Rechte bestimmt sich nach Art der Maßnahme und gesetzlicher Zuordnung. Zentrale Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere § 87 BetrVG und § 99 BetrVG. Die Beteiligung kann Informations-, Anhörungs-, Beratungs- oder Zustimmungsrechte umfassen. Mitbestimmung des Betriebsrates begründet keine eigenständige Entscheidungszuständigkeit des Betriebsrates für unternehmerische Grundentscheidungen. Sie ist von bloßen Unterrichtungsrechten ohne Einfluss auf die Wirksamkeit einer Maßnahme abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst Mitbestimmung des Betriebsrates die rechtssichere Durchführung betrieblicher Maßnahmen maßgeblich.