Mitbestimmungsrecht
In Kürze
Das Mitbestimmungsrecht regelt verbindliche Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen bei betrieblichen Entscheidungen. Es wirkt bei gesetzlich bestimmten Maßnahmen gegenüber dem Arbeitgeber.
Definition
Mitbestimmungsrecht ist ein arbeitsrechtliches Instrument der kollektiven Beteiligung im Betrieb auf gesetzlicher Grundlage. Es beschreibt die rechtlich verbindliche Mitwirkung von Arbeitnehmervertretungen an betrieblichen Entscheidungen des Arbeitgebers. Es liegt vor, wenn für eine Maßnahme eine Zustimmung oder gleichwertige Beteiligung festgelegt ist. Vorausgesetzt ist das Bestehen einer zuständigen Arbeitnehmervertretung mit ordnungsgemäßer Amtsausübung im Betrieb. Das Mitbestimmungsrecht erfasst soziale, personelle oder organisatorische Angelegenheiten mit kollektivem Regelungsbezug im Betrieb. Zentrale Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere § 87 BetrVG für soziale Angelegenheiten. Das Mitbestimmungsrecht kann Informations-, Anhörungs-, Beratungs- oder Zustimmungswirkungen gegenüber Arbeitgeberentscheidungen entfalten verbindlich. Bei fehlender Einigung ist ein gesetzlich vorgesehenes Konfliktlösungsverfahren maßgeblich zwischen den Betriebsparteien. Der rechtliche Umfang richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Zuordnung der Maßnahme. Eine gesetzliche Verpflichtung zur umfassenden Anwendung in allen betrieblichen Maßnahmen besteht nicht. Es ist von bloßen Informationsrechten ohne Sperrwirkung für Maßnahmen des Arbeitgebers abzugrenzen. In der Praxis strukturiert das Mitbestimmungsrecht die rechtssichere Vorbereitung und Umsetzung betrieblicher Entscheidungen.