Mitverschulden
In Kürze
Mitverschulden beschreibt die rechtliche Berücksichtigung eines eigenen Beitrags zum entstandenen Schaden. Es beeinflusst Umfang und Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen.
Definition
Mitverschulden ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die rechtlich relevante Mitwirkung der geschädigten Person an Entstehung oder Umfang eines Schadens. Mitverschulden liegt vor, wenn ein eigenes pflichtwidriges Verhalten ursächlich zur Schadensverwirklichung beigetragen hat. Maßgeblich ist eine objektive Abwägung der Verursachungsbeiträge beider Seiten nach den Umständen des Einzelfalls. Zu berücksichtigen sind insbesondere Vorhersehbarkeit, Vermeidbarkeit und Gewicht des jeweiligen Fehlverhaltens. Zentrale Rechtsgrundlage ist § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Schadensvermeidung besteht nicht. Mitverschulden ist von der alleinigen Haftung des Schädigers ohne Mitwirkung des Geschädigten abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst Mitverschulden die Haftungsquote bei Personen- und Vermögensschäden im Arbeitsverhältnis.