Mobbing
In Kürze
Mobbing bezeichnet systematische, wiederholte Anfeindungen im Arbeitsumfeld. Mobbing wirkt sich rechtlich über die Verletzung arbeitsrechtlicher Schutzpflichten aus.
Definition
Mobbing ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet fortgesetzte, aufeinander bezogene Verhaltensweisen der Anfeindung, Schikane oder Ausgrenzung im Arbeitsverhältnis. Mobbing liegt vor, wenn mehrere Handlungen in ihrer Gesamtschau Persönlichkeitsrechte, Würde oder Gesundheit beeinträchtigen. Die Handlungen müssen systematisch erfolgen und einen objektiv erkennbaren Zusammenhang aufweisen. Einzelne Maßnahmen sind isoliert betrachtet regelmäßig nicht ausreichend. Die rechtliche Bewertung erfolgt anhand bestehender arbeitsrechtlicher Schutz- und Rücksichtnahmepflichten. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Mobbing begründet keinen eigenständigen gesetzlichen Anspruchstatbestand. Es ist von üblichen betrieblichen Konflikten oder zulässiger Leistungs- und Verhaltenskritik abzugrenzen. In der Praxis dient Mobbing als rechtlicher Sammelbegriff zur Einordnung komplexer Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis.