Mobiles Arbeiten
In Kürze
Mobiles Arbeiten beschreibt die Erbringung der Arbeitsleistung ohne festen betrieblichen Arbeitsplatz. Mobiles Arbeiten erfolgt ortsunabhängig innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Definition
Mobiles Arbeiten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die vertraglich oder betrieblich festgelegte Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb fester betrieblicher Arbeitsstätten. Mobiles Arbeiten liegt vor, wenn kein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz zugewiesen ist. Die Arbeitsleistung wird unter Nutzung mobiler Informations- und Kommunikationstechnik an wechselnden Orten erbracht. Voraussetzung ist eine organisatorische Einbindung in den Betrieb bei gleichzeitiger räumlicher Flexibilität. Die Ausgestaltung betrifft insbesondere Arbeitsort, Arbeitszeit und Erreichbarkeit. Mobiles Arbeiten ist gesetzlich nicht eigenständig geregelt. Maßgeblich sind arbeitsvertragliche Regelungen sowie das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz. Die Arbeitsstättenverordnung findet nur bei Vorliegen eines Telearbeitsplatzes Anwendung. Mobiles Arbeiten begründet keinen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Arbeitsform. Es ist von Telearbeit mit fest eingerichtetem häuslichen Arbeitsplatz abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst Mobiles Arbeiten die Organisation von Arbeitszeit, Datenschutz und Mitbestimmung.