Moderation
In Kürze
Moderation beschreibt die strukturierte Leitung von Gruppenprozessen zur gemeinsamen Entscheidungsfindung. Sie dient der geordneten Willensbildung im betrieblichen Kontext ohne inhaltliche Vorgaben.
Definition
Moderation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur strukturierten Leitung kollektiver Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse im Betrieb. Sie bezeichnet die sachliche Steuerung von Gesprächen durch eine neutrale Prozessführung ohne eigene inhaltliche Einflussnahme. Moderation liegt vor, wenn Ablauf, Rollenverteilung und Kommunikationsregeln für eine Gruppe verbindlich festgelegt sind. Erforderlich ist eine leitende Person, die den Prozess verantwortet und Beteiligung aller Teilnehmenden sicherstellt. Im Betriebsverfassungsrecht ist die Sitzungsleitung dem Vorsitzenden nach § 29 Absatz 2 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zugewiesen. Moderation begründet keinen eigenständigen Anspruch auf eine bestimmte Entscheidungsform oder ein konkretes Ergebnis. Sie ist von der inhaltlichen Führung abzugrenzen, bei der die leitende Person eigene Sachentscheidungen trifft. In der betrieblichen Praxis unterstützt Moderation strukturierte Beratungen, Sitzungen und Verhandlungen unter Beteiligung verschiedener Interessen.