Nachlassverbindlichkeiten
In Kürze
Nachlassverbindlichkeiten erfassen alle rechtlich bestehenden Schulden des Nachlasses. Sie bestimmen Umfang und Haftung der Erben.
Definition
Nachlassverbindlichkeiten ist ein arbeitsrechtlich nicht verankerter, sondern erbrechtlicher Begriff des Schuldrechts. Nachlassverbindlichkeiten bezeichnen sämtliche Verbindlichkeiten, die den Nachlass eines Erblassers rechtlich belasten. Sie umfassen Verpflichtungen, die vom Erblasser zu Lebzeiten begründet wurden oder kraft Erbfalls entstehen. Voraussetzung ist, dass die Schuld dem Grunde nach besteht und dem Nachlass objektiv zugeordnet ist. Zu berücksichtigen sind sowohl fortbestehende Erblasserschulden als auch gesetzlich begründete Erbfallschulden. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 1967 BGB. Nachlassverbindlichkeiten begrenzen den rechnerischen Wert des Nachlasses und beeinflussen die Haftungsmasse der Erben. Die Erben haften für Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich als Gesamtschuldner mit dem Nachlassvermögen. Nachlassverbindlichkeiten begründen keinen persönlichen Anspruch gegen den Erben außerhalb der gesetzlichen Haftungsordnung. Von den Nachlassverbindlichkeiten abzugrenzen sind reine Verwaltungskosten des Nachlasses ohne gesetzliche Zuweisung. In der Praxis bestimmen Nachlassverbindlichkeiten maßgeblich die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer Erbschaft.