Nachschusspflicht
In Kürze
Nachschusspflicht bezeichnet die Verpflichtung zu zusätzlichen Kapitalleistungen über eine Einlage hinaus. Sie entsteht nur auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage.
Definition
Nachschusspflicht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit gesellschaftsrechtlicher Verankerung im Organisations- und Finanzierungsrecht. Nachschusspflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung eines Gesellschafters, zusätzliches Kapital über die ursprüngliche Einlage hinaus zu leisten. Sie liegt vor, wenn eine entsprechende Verpflichtung gesetzlich vorgesehen oder im Gesellschaftsvertrag wirksam festgelegt ist. Voraussetzung ist eine hinreichend bestimmte Regelung zu Umfang, Anlass und Verfahren der zusätzlichen Leistungspflicht. Die Verpflichtung kann beschränkt oder unbeschränkt ausgestaltet sein und knüpft an Beteiligungsverhältnisse an. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 707 BGB, sowie bei der GmbH § 26 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Nachschusspflicht entsteht nicht kraft bloßer wirtschaftlicher Notwendigkeit oder Mehrheitsentscheidung ohne Rechtsgrundlage. Sie begründet keinen Anspruch auf Mitbestimmungserweiterung oder automatische Anpassung von Beteiligungsquoten. Von der Nachschusspflicht abzugrenzen ist die freiwillige Kapitalzuführung ohne rechtliche Verpflichtung. In der Praxis dient die Nachschusspflicht der Sicherung der Liquidität und Stabilität von Gesellschaften in wirtschaftlichen Belastungssituationen.