Nachschieben von Kündigungsgründen
In Kürze
Nachschieben von Kündigungsgründen betrifft die nachträgliche Einführung weiterer Kündigungssachverhalte. Es ist an enge arbeitsrechtliche Voraussetzungen gebunden.
Definition
Nachschieben von Kündigungsgründen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des individualrechtlichen Kündigungsschutzes. Nachschieben von Kündigungsgründen bezeichnet die nachträgliche Berufung des Arbeitgebers auf weitere kündigungsrelevante Tatsachen. Der Regelungsgehalt erfasst ausschließlich solche Umstände, die bereits vor Ausspruch der Kündigung objektiv entstanden waren. Voraussetzung ist, dass diese Tatsachen dem Arbeitgeber zum Kündigungszeitpunkt nicht bekannt waren. Zusätzlich ist erforderlich, dass der Betriebsrat zu den nachgeschobenen Kündigungsgründen ordnungsgemäß angehört wird. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere § 102 BetrVG. Nachschieben von Kündigungsgründen ist ausgeschlossen, wenn bekannte Kündigungssachverhalte bewusst nicht mitgeteilt wurden. Ebenso unzulässig ist das Nachschieben, wenn der Kündigungsentschluss hiervon ursprünglich nicht getragen war. Nachschieben von Kündigungsgründen begründet keine eigenständige Kündigungserklärung. Von der bloßen Konkretisierung bereits mitgeteilter Kündigungstatsachen ist das Nachschieben abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst es den Umfang der gerichtlichen Überprüfung im Kündigungsschutzverfahren.