Nachtschicht
In Kürze
Nachtschicht ist eine organisatorische Form der Nachtarbeit innerhalb eines Schichtsystems. Sie unterliegt besonderen arbeitszeitrechtlichen Schutz- und Ausgleichsregelungen.
Definition
Nachtschicht bezeichnet eine planmäßig festgelegte Arbeitsschicht, die ganz oder überwiegend in die gesetzliche Nachtzeit fällt. Die Nachtzeit liegt nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Eine Nachtschicht ist keine eigenständige Rechtsfigur, sondern die betriebliche Ausgestaltung von Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit. Arbeitnehmer gelten als Nachtarbeitnehmer, wenn sie regelmäßig Nachtschichten leisten oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr während der Nachtzeit arbeiten. Für Nachtschichten gelten besondere Schutzvorschriften zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, gesundheitlicher Vorsorge sowie zu Ausgleichsansprüchen in Form von Zuschlägen oder Freizeitausgleich. Rechtsgrundlagen sind insbesondere §§ 2 und 6 Arbeitszeitgesetz. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können abweichende oder ergänzende Regelungen vorsehen. Nachtschichten sind in vielen Bereichen der Daseinsvorsorge und der kontinuierlichen Produktion üblich und erfordern eine arbeitswissenschaftlich begründete Gestaltung.