Ökoaudit
In Kürze
Das Ökoaudit ist ein freiwilliges Verfahren zur systematischen Überprüfung betrieblicher Umweltschutzmaßnahmen. Es dient der strukturierten Bewertung umweltbezogener Betriebsabläufe.
Definition
Ökoaudit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein formelles Prüfverfahren zur Bewertung der Umweltleistung eines Betriebes. Das Ökoaudit liegt vor, wenn betriebliche Umweltmaßnahmen nach festgelegten Standards erfasst und überprüft werden. Voraussetzung ist die Teilnahme des Unternehmens an einem strukturierten, extern begleiteten Prüfprozess. Die Prüfung erfolgt durch zugelassene, unabhängige Umweltgutachter auf Grundlage objektiver Bewertungskriterien. Gegenstand sind insbesondere Organisation, Verfahren und Auswirkungen des betrieblichen Umweltschutzes. Das Verfahren ist freiwillig und setzt keine gesetzliche Verpflichtung voraus. Bei erfolgreichem Abschluss kann eine offizielle Bestätigung der Umweltleistung erteilt werden. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Das Ökoaudit begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch der Beschäftigten. Es ist von allgemeinen Qualitätsaudits abzugrenzen, da ausschließlich umweltbezogene Aspekte geprüft werden. Für die Praxis ist das Ökoaudit relevant bei innerbetrieblichen Organisationsentscheidungen und informationsbezogenen Beteiligungsrechten.