Oligopol
In Kürze
Ein Oligopol beschreibt eine Marktstruktur mit wenigen marktmächtigen Anbietern. Es prägt Preisbildung und Wettbewerbsverhalten durch wechselseitige Abhängigkeiten.
Definition
Oligopol ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Oligopol bezeichnet eine Marktform, in der wenige Anbieter einer Vielzahl oder wenigen Nachfragern gegenüberstehen. Ein Oligopol liegt vor, wenn die Anbieterzahl so gering ist, dass strategische Entscheidungen wechselseitig berücksichtigt werden. Voraussetzung ist eine relevante Marktstruktur mit hoher Konzentration und spürbarer Marktmacht einzelner Unternehmen. Die rechtliche Einordnung erfolgt insbesondere im Rahmen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB. Maßgeblich sind dabei die Vorschriften zur Marktbeherrschung nach § 18 Absatz 5 GWB. Ein Oligopol begründet für sich genommen kein Verbot abgestimmten oder parallelen Marktverhaltens. Es ist von einem Monopol abzugrenzen, bei dem nur ein Anbieter den gesamten relevanten Markt beherrscht. In der Praxis ist das Oligopol für kartellrechtliche Bewertungen von Preisstrategien, Marktverhalten und Fusionsvorhaben bedeutsam.