Ökosteuer
In Kürze
Die Ökosteuer bezeichnet steuerliche Belastungen des Energieverbrauchs mit umweltpolitischer Zielsetzung. Sie wirkt über Preisimpulse auf Energieeinsatz und Einnahmenverwendung.
Definition
Die Ökosteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff. Sie beschreibt die Erhebung energiebezogener Verbrauchsteuern mit dem Ziel, umweltschädlichen Energieeinsatz finanziell zu belasten. Die Ökosteuer liegt vor, wenn gesetzlich festgelegte Steuern auf Strom, Kraftstoffe oder Heizenergie erhoben werden. Voraussetzung ist eine normative Anknüpfung an den Energieverbrauch als steuerbaren Tatbestand ohne individuelle Zweckbindung. Die Ökosteuer ist funktional in der ökologischen Steuerreform verankert und wird durch bundesgesetzliche Verbrauchsteuern umgesetzt. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Stromsteuergesetz (StromStG) und das Energiesteuergesetz (EnergieStG). Die Ökosteuer begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Umwelt- oder Sozialleistungen. Sie ist von umweltbezogenen Abgaben außerhalb des Steuerrechts, insbesondere Gebühren oder Beiträgen, abzugrenzen. Die Ökosteuer ist in der Praxis für Unternehmen und Verbraucher als Kostenfaktor bei Energieverbrauch rechtlich relevant.