ökonomisches Prinzip
In Kürze
Das ökonomische Prinzip beschreibt rationales wirtschaftliches Handeln unter Bedingungen knapper Ressourcen. Es dient als allgemeiner Orientierungsmaßstab für effiziente Zielerreichung.
Definition
Das ökonomische Prinzip ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet einen grundlegenden Handlungsgrundsatz wirtschaftlicher Betätigung bei begrenzten verfügbaren Mitteln. Das ökonomische Prinzip beschreibt die relationale Ausrichtung von Aufwand und Ergebnis im wirtschaftlichen Entscheidungsprozess. Es liegt vor, wenn wirtschaftliches Handeln systematisch an Effizienzgesichtspunkten ausgerichtet ist. Voraussetzung ist die Festlegung eines wirtschaftlichen Ziels oder eines bestimmten Mitteleinsatzes. Weiter erforderlich ist die bewusste Steuerung von Ressourcen zur Optimierung des Ergebnisses. Eine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage ist für das ökonomische Prinzip im deutschen Arbeitsrecht nicht normiert. Der Begriff begründet keine rechtliche Verpflichtung zu einem bestimmten wirtschaftlichen Verhalten. Das ökonomische Prinzip ist vom Haushaltsrecht abzugrenzen, das konkrete Bindungen öffentlicher Mittel regelt. In der Praxis dient das ökonomische Prinzip der sachlichen Einordnung wirtschaftlicher Erwägungen in arbeitsrechtlichen Entscheidungszusammenhängen.